(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Chumpol Trading Group Company Limited (nachfolgend „wir“ / „Verkäufer“) an gewerbliche Unternehmer (nachfolgend „Sie“ / „Käufer“).
(2) Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB im Rahmen Ihres Geschäftsbetriebes handeln. Ein Verkauf an Verbraucher (B2C) findet nicht statt.
(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere HGB und BGB). Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Diese AGB gelten, soweit nicht in der individuellen Auftragsbestätigung oder in einer separaten schriftlichen Vereinbarung etwas Abweichendes geregelt ist.
(1) Ihre Bestellung stellt ein verbindliches Angebot an uns dar.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) annehmen. Wir bestätigen jeden Auftrag individuell.
(3) Maßgeblich für die Beschaffenheit, den Umfang und die Ausführung der Ware sind allein unsere Auftragsbestätigung und die dort genannten technischen Spezifikationen.
(1) Die Zahlungsbedingungen im B2B-Großhandel werden nicht anhand von Konsum- oder Einzelhandelsstandards bewertet oder optimiert, sondern ausschließlich auf Basis von Bonität, bestehender Geschäftsbeziehung und individuell vereinbarten Kreditlinien festgelegt.
(2) Die konkreten Zahlungsmodalitäten (Zahlungsziel, Zahlungsweg) werden in der Auftragsbestätigung individuell vereinbart und sind für beide Seiten verbindlich.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitere Mahnkosten bleiben vorbehalten.
(4) Vor Aufnahme in unser Partnernetzwerk sind Warenkredite vom Aufbau einer positiven Geschäftshistorie und Reputation abhängig.
(5) Für unsere Partner im geschlossenen Partnernetzwerk gilt: Sie erhalten grundsätzlich Warenkredite mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Partner haben dabei immer Vorrang – eine Anpassung an die für ihren Betrieb am besten geeignete Zahlungszielvariante kann individuell vereinbart werden.
(6) Für Mitglieder unseres Partnernetzwerks können in separaten MDA-Verträgen (Market Development Agreements) abweichende oder erweiterte Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. Diese haben in ihrem Anwendungsbereich Vorrang.
(1) Alle Preise verstehen sich in EURO (€) als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Ihr großer Vorteil: Wir liefern grundsätzlich DDP (Delivered Duty Paid) nach Incoterms 2020 der International Chamber of Commerce (ICC). Das bedeutet: Sie zahlen einen festen Endpreis (Landed Price). Darin sind bereits alle Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und Abgaben enthalten. Es gibt für Sie keinerlei versteckte Mehrkosten.
(3) Die genauen Preise werden in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt.
(4) Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Sie gelten für den dort angegebenen Lieferumfang und -zeitraum.
(1) Die Lieferfrist wird in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt.
(2) Die Endzustellung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse erfolgt durch unseren Logistikpartner DHL.
(3) Die Lieferung erfolgt fristgerecht innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeit.
(4) Ihr Vorteil: Bei DDP-Lieferungen erfolgt die Zustellung an der Lieferadresse vollständig ohne weiteres Zutun des Kunden. Wir übernehmen die gesamte Logistik, Zollabfertigung und Zustellung bis zu Ihrer Haustür.
(5) Die Gefahr für die Ware geht erst dann auf Sie über, wenn die Ware an Ihrem Bestimmungsort vollständig verzollt und zur Entladung bereitgestellt ist. Bis dahin tragen wir das volle Risiko.
(1) Wir vertreten als Distributor/Großhandel etablierte Markenhersteller, deren Produkte in Asien gefertigt werden. Dabei handeln wir ausschließlich im Auftrag und mit Autorisierung der jeweiligen Markeninhaber.
(2) Alle gelieferten Elektro- und Consumer-Artikel entsprechen den strengen EU-Produktsicherheitsanforderungen und erfüllen die international gültigen Qualitätsstandards der Hersteller. Insbesondere garantieren wir:
(3) Die Produkte werden in enger Abstimmung mit den Herstellern gefertigt und unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Die Markeninhaber stellen sicher, dass alle Produktionsprozesse den internationalen Standards entsprechen.
(4) Wir haben einen EU-bevollmächtigten Vertreter benannt, dessen Kontaktdaten auf jedem Produkt oder der Verpackung zu finden sind. Damit stellen wir sicher, dass alle produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen der EU erfüllt werden.
(5) Die EU-Konformitätserklärung wird von den Herstellern ausgestellt und von uns gemeinsam mit der technischen Dokumentation für die gesetzliche Dauer von 10 Jahren aufbewahrt.
(6) Die von uns vertretenen Produkte durchlaufen eine lückenlose Lieferkette – von der Fertigung in Asien bis zur Zustellung an unseren Kunden in Europa. Wir garantieren volle Transparenz über Herkunft und Produktionsbedingungen.
(1) Bitte prüfen Sie die Ware innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, Menge. Eine Warenreklamation muss spätestens am 9. Werktag nach Warenerhalt, formell und schriftlich erfolgen.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware.
(2) Da wir ausschließlich originale Markenartikel direkt von den Herstellern beziehen und keine Graumarktware vertreiben, gilt die Garantie des Herstellers in dem Umfang, wie sie im jeweiligen Bestimmungsland des Kunden gewährt wird. Sofern diese Garantie länger als 12 Monate dauert, tritt sie an die Stelle unserer Gewährleistung.
(3) Für bestimmte Produkte bieten die Hersteller die Möglichkeit einer verlängerten Garantie an. Soweit der Hersteller eine weitergehende Garantie gewährt, besteht diese neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
(4) Mängel und Transportschäden werden von uns selbstverständlich behoben. Wir übernehmen:
(5) Für die Abwicklung eines Gewährleistungsfalles bitten wir um folgende formelle Schritte:
Nach Eingang dieser Unterlagen prüfen wir den Vorgang umgehend und leiten die Ersatzlieferung ein.
(1) Die Ware bleibt unser Eigentum, bis Sie den vollen Rechnungsbetrag beglichen haben.
(2) Sie sind berechtigt, die Ware im normalen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen. Für diesen Fall treten Sie uns bereits jetzt Ihre Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsbetrages ab.
(3) Wird die Vorbehaltsware durch Sie verarbeitet, verbunden oder vermischt, erfolgt dies für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Das Eigentum an der neu entstehenden Sache richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(1) Es gilt ausschließlich das deutsche materielle Recht (HGB/BGB). Das UN-Kaufrecht (CISG) bleibt ausgeschlossen.
(2) Für Sie als unseren europäischen Kunden:
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Informationen über Hersteller, Produktionsprozesse, Preisgefüge, Partner- und Händlerdaten, Kundendaten und kommerzielle Konditionen (insbesondere Preisbindungen) streng vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Informationen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte außerhalb des Partnernetzwerkes weitergegeben, veröffentlicht oder zu eigenen Zwecken genutzt werden.
(3) Das zwischen den Parteien geltende NDA (Non-Disclosure Agreement) schützt die Interessen der Hersteller, das Firmennetzwerk und dessen Partner- und Händlerdaten vor Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch Dritte. Dieses NDA ist bei länderübergreifenden Geschäftsabwicklungen sicherheitsbewusster B2B-Unternehmen Standard, um die Interessen der Produzenten zu wahren.
(4) Die Weitergabe von Herstellerinterna, Preisgefüge, Partnerdaten, Kundendaten und Händlerdaten ist vertraglich untersagt. Firmen-, Partner- und Kundendaten werden nicht an Dritte außerhalb des Partnernetzwerkes weitergegeben – dies verbietet die schriftliche NDA.
(5) Aus diesem Grund ist es uns auch nicht möglich, außerhalb unseres geschlossenen Partnernetzwerks konkrete Einblicke in Geschäftsbeziehungen oder kommerzielle Details zu geben. Sämtliche Informationen über unsere Zusammenarbeit, Prozesse und Konditionen bleiben innerhalb des geschützten Netzwerks.
(6) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
(7) Für Mitglieder unseres geschlossenen Partnernetzwerks können in separaten MDA-Verträgen (Market Development Agreements) weitergehende, individuelle Regelungen zur Vertraulichkeit getroffen werden.
(8) Vertraulichkeitspflichten Die Vertraulichkeitspflichten dieses Abschnitts gelten ausnahmslos und abschließend. Eine Befreiung von diesen Pflichten, sei es durch Einwilligung oder Freigabe, ist nicht vorgesehen und vertraglich unzulässig. Jede Zuwiderhandlung stellt einen Vertragsbruch dar.
(1) Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese unmittelbar durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen oder Taifune), Krieg, bewaffnete Konflikte, Terroranschläge, behördlich angeordnete Evakuierungen sowie vergleichbare außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, die von keiner Vertragspartei zu vertreten sind.
(2) Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Vertragspartei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich für die Dauer der Beeinträchtigung angemessen.
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(3) Die gesetzlichen Vorschriften zur Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden produkthaftungsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
(1) Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen uns ist zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und nur soweit verarbeitet, wie dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung.
(1) Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an, informieren wir ihn hierüber unverzüglich und stimmen gemeinsam das weitere Vorgehen ab.
(2) Entstehen durch den Annahmeverzug zusätzliche Lager-, Transport- oder sonstige notwendige Kosten, können diese dem Käufer nach vorheriger Information in angemessenem Umfang berechnet werden.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils geltenden nationalen und internationalen Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.
(2) Ist die Durchführung eines Vertrages aufgrund solcher Vorschriften ganz oder teilweise unzulässig, ruhen die hiervon betroffenen Vertragspflichten für die Dauer des rechtlichen Hindernisses.
(1) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2)
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine gesetzliche Regelung nicht besteht, gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
>Die Mitgliedschaft im Partnernetzwerk ist grundsätzlich gebührenfrei. Es werden keine Aufnahme-, Lizenz-, Franchise- oder laufenden Netzwerkgebühren erhoben. Grundlage einer langfristigen Zusammenarbeit sind gegenseitige Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Solidität, Qualität sowie eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung.
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